Weitere Entscheidung unten: VG Ansbach, 02.03.2016

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   VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258, AN 9 K 14.02026   

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VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258, AN 9 K 14.02026 (https://dejure.org/2016,5435)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258, AN 9 K 14.02026 (https://dejure.org/2016,5435)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. März 2016 - AN 9 K 15.01258, AN 9 K 14.02026 (https://dejure.org/2016,5435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Verwirkung der Anfechtung einer Baugenehmigung Jahre nach Erkennbarkeit der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen

  • ra.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258
    Das Bundesverwaltungsgericht stelle auf die Dauer des Zeitraums der Untätigkeit des Berechtigten ab, wobei der Mindestzeitraum für eine Verwirkung sich deutlich von denjenigen Fristen abheben müsse, die das geltende Recht den Berechtigten im Regelfall für die Verfolgung seines materiellen Rechts in der dafür vorgesehenen verfahrensrechtlichen Form einräume (mit Verweis auf BVerwG, U. v. 16.5.1991 - 4 C 4/89 -, NVwZ 1991, 1182).

    Das ist der Fall, wenn ein Kläger, obwohl er vom Vorliegen einer Baugenehmigung bereits längere Zeit sichere Kenntnis hatte oder hätte erlangen können, diesen Antrag erst zu einem Zeitpunkt erhebt, in dem der Bauherr nach den besonderen Umständen des Falles nicht mehr mit einer Anfechtung seiner Baugenehmigung rechnen musste bzw. darauf vertrauen durfte, dass ein Rechtsschutzantrag auch zukünftig nicht mehr gestellt wird (vgl. z. B. BVerwG v. 7.2.1974, - III C 115.71 - juris; v. 16.5.1991, 4 C 4.89 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss sich ein Nachbar, der sichere Kenntnis von der Erteilung einer Baugenehmigung erhalten hat oder diese Kenntnis hätte haben müssen, so behandeln lassen, als sei ihm die Baugenehmigung im Zeitpunkt der zuverlässigen Kenntniserlangung oder in dem Zeitpunkt, in dem er diese Kenntnis hätte erlangen müssen, amtlich bekannt gegeben worden (vgl. grundlegend BVerwG, U. v. 25.01.1974 - IV C 2.72 - a. a. O.; sowie U. v. 16.05.1991 - 4 C 4.89 - NVwZ 1991, 1182).

    Aus dem nachbarlichen Gegenseitigkeits- und Gemeinschaftsverhältnis resultiert etwa die Pflicht, Einwendungen gegen ein Bauvorhaben möglichst ungesäumt vorzutragen, um auf diese Weise wirtschaftlichen Schaden vom Bauherrn abzuwenden oder möglichst gering zu halten (BVerwG vom 16.5.1991, a. a. O.; OVG Saarl, B. v. 21.9.1998 - 2 W 6/98 - juris; OVG MV, B. v. 5.11.2001 - 3 M 93/01, NVwZ-RR 2003, 15).

    Die Dauer des Zeitraums der Untätigkeit des Berechtigten, von der an im Hinblick auf die Gebote von Treu und Glauben von einer Verwirkung des Rechts die Rede sein kann, hängt dabei entscheidend von den Umständen des Einzelfalles ab (BVerwG v. 16.5.1991 a. a. O.).

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bereits vor Ablauf der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO Verwirkung eintreten kann (BVerwG v. 16.5.1991 a. a. O.; OVG SH vom 26.03.1997 - 1 L 322/95 - OVG MV v. 5.11.2001 a. a. O.).

    Allerdings ist die Verwirkungsfrist deutlicher länger als die Monatsfrist der §§ 70 i. V. m. 58 Abs. 1 VwGO zu bemessen (BVerwG v. 16.5.1991 a. a. O.; BayVGH, B. v. 21.3.2012 - 14 ZB 11.2148 -, Rn. 12, juris; OVG NRW, U. v. 4.12.2015 - 7 A 823/14 - juris).

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258
    Das Rücksichtnahmegebot findet in qualifiziert beplanten Bereichen nach § 30 Abs. 1 BauGB über § 15 Abs. 1 BauNVO Eingang in die bauplanungsrechtliche Prüfung (vgl. BVerwG, U. v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334).

    Im Rahmen einer Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (BVerwG, U. v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334/337 und B. v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris).

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258
    Im Rahmen einer Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (BVerwG, U. v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334/337 und B. v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris).

    (vgl. BVerwG, B. v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris; BayVGH, B. v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 40).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - 10 A 447/14

    Treuwidrige Klageerhebung des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung bzgl. der

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258
    Allein das Abstellen auf die Erkennbarkeit wird dem zwischen dem Bauherrn und dem Nachbarn bestehenden besonderen Gemeinschaftsverhältnis gerecht, das dem Nachbarn die Obliegenheit auferlegt, durch ein zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden oder den Vermögensverlust möglichst niedrig zu halten, und der er dadurch nachzukommen hat, dass er nach Kenntnisnahme ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend zu machen hat (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 20.12.2005 - 10 B 10.05 - juris; OVG NRW, U. v. 28.1.2016 - 10 A 447/14 - juris).

    Ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten scheidet bereits dann aus, wenn sich die Nutzung innerhalb der Variationsbreite der genehmigten Nutzung bewegt und damit vom Bestandsschutz der Baugenehmigung umfasst ist (vgl. OVG NRW, U. v. 28.1.2016 - 10 A 447/14 - Rn. 52, juris).

  • VGH Bayern, 08.01.2014 - 15 ZB 12.1236

    Kein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Verwirkung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258
    Hat ein Kläger einen Zeitraum von 10 Jahren abgewartet, um gegen erkennbare Beeinträchtigungen vorzugehen, kann von der Verwirkung des Rechtschutzinteresses auch dann ausgegangen werden, wenn das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2014, a. a. O., Rn. 5, juris mit Verweis auf BVerfG, B. v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 30).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes auch der Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten verwirken, wenn bei Drittrechtsbehelfen eine derart lange Zeit abgewartet wird, dass die Durchsetzung nachbarlicher Rechte als treuwidrig erscheint (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2014 - 15 ZB 12.1236 - juris Rn. 5 ff.; VG Regensburg, U. v. 6.8.2003 - RO 2 K 03.933 - juris).

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 14 ZB 11.2148

    Unwirksame öffentliche Zustellung einer Baugenehmigung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258
    Allerdings ist die Verwirkungsfrist deutlicher länger als die Monatsfrist der §§ 70 i. V. m. 58 Abs. 1 VwGO zu bemessen (BVerwG v. 16.5.1991 a. a. O.; BayVGH, B. v. 21.3.2012 - 14 ZB 11.2148 -, Rn. 12, juris; OVG NRW, U. v. 4.12.2015 - 7 A 823/14 - juris).

    Überdies überschreitet selbst der Zeitraum zwischen sicherer Kenntnis der erteilten Baugenehmigung nach erfolgter Akteneinsicht im Oktober 2014 und Klageerhebung am 30. Dezember 2014 den Zeitraum einer einzuhaltenden Klagefrist nach § 74 VwGO (vgl. BayVGH, B. v. 21.3.2012 - 14 ZB 11.2148 - juris Rn. 15).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2001 - 3 M 93/01
    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258
    Aus dem nachbarlichen Gegenseitigkeits- und Gemeinschaftsverhältnis resultiert etwa die Pflicht, Einwendungen gegen ein Bauvorhaben möglichst ungesäumt vorzutragen, um auf diese Weise wirtschaftlichen Schaden vom Bauherrn abzuwenden oder möglichst gering zu halten (BVerwG vom 16.5.1991, a. a. O.; OVG Saarl, B. v. 21.9.1998 - 2 W 6/98 - juris; OVG MV, B. v. 5.11.2001 - 3 M 93/01, NVwZ-RR 2003, 15).

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bereits vor Ablauf der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO Verwirkung eintreten kann (BVerwG v. 16.5.1991 a. a. O.; OVG SH vom 26.03.1997 - 1 L 322/95 - OVG MV v. 5.11.2001 a. a. O.).

  • VG Würzburg, 06.08.2009 - W 5 K 08.956

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Ermessen; Spruchreife;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258
    Seitens des Beklagten werde zunächst der vorliegende Sachverhalt hinreichend zu ermitteln sein, um eine sachgerechte Ermessensausübung zu ermöglichen (mit Verweis auf VG Würzburg, U. v. 6.8.2009 - W 5 K 08.956 - juris Rn. 20).

    Seitens des Beklagten sei vielmehr erst der vorliegende Sachverhalt hinreichend zu ermitteln, um eine sachgerechte Ermessensausübung überhaupt erst zu ermöglichen (mit Verweis auf VG Würzburg, U. v. 6.8.2009 - W 5 K 08.956 - juris Rn. 20).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2012 - 8 A 10291/12

    Verwirkung bauordnungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse; ermessensfehlerhaftes

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258
    Vielmehr sind Betriebsgeräusche, Schwerlastverkehr und Geräusche, welche durch die Be- und Entladung sowie die An- und Abfahrt von Lkws entstehen, und die für ein Gewerbegebiet typisch sind, im Rahmen der zumutbaren Immissionsrichtwerte grundsätzlich hinzunehmen (vgl. OVG RhPf, U. v. 12.6.2012 - 8 A 10291/12 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 BV 03.2179

    Heranrückende Wohnbebauung an einen Betrieb, der der Störfall-Verordnung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258
    Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme führt nicht nur zu einer Verpflichtung desjenigen, der Beeinträchtigungen verursacht, sondern auch zu einer Duldungspflicht desjenigen, der sich solchen Beeinträchtigungen - wie hier im Gewerbegebiet - aussetzt (vgl. BayVGH, U. v. 14.7.2006 - 1 BV 03.2179 - juris, Rn. 41, 42).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07

    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 14 AS 11.2305

    Eilverfahren; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheit der

  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 9 CS 15.1633

    Vorläufiger Rechtsschutz, betriebliche Freizeitanlage, Baugenehmigung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2015 - 7 A 823/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Bereich

  • VGH Bayern, 28.01.2016 - 9 ZB 12.839

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mastschweinestall - Ammoniakemissionen -

  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389

    Baugenehmigung; Nachbarklage; Abstandsflächenübernahme; Miteigentum; Eheleute;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 10.05

    Verwirkung des Rechts auf Einlegung eines Widerspruchs; Beginn der Verwirkung mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2013 - 7 B 570/13

    Baustopp für REWE-Markt im Zentrum von Bonn-Beuel aufgehoben

  • VG München, 26.07.2011 - M 1 K 11.2366

    Rücksichtnahmegebot; Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Kinderhort

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1997 - 1 L 322/95

    Verwirkung; Formelle Abwehrrechte; Materielle Abwehrrecht

  • VGH Bayern, 31.03.2004 - 1 ZB 03.452
  • VGH Bayern, 16.11.2005 - 14 ZB 05.2018
  • VG Regensburg, 06.08.2003 - RO 2 K 03.933
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
  • BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88

    Materielles Abwehrrecht - Nachbar - Verwirkung - Ungenehmigte Bauvorhaben -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2001 - 7 A 410/01

    Beibringung von Immissions-Gutachten

  • OVG Saarland, 21.09.1998 - 2 W 6/98

    Baugenehmigung; Gewerbliche Zwecke; Anlage; Widerspruch; Aufschiebende Wirkung

  • VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.4400

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung im unbeplanten Innenbereich bei geschlossener

    Der Nachbar muss dieser Verpflichtung dadurch nachkommen, dass er nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend macht, wenn ihm nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegengehalten werden soll, weil er mit seinen Einwendungen länger als notwendig gewartet hat (vgl. BVerwG, U. v. 16.5.1991- 4 C 4.89 - juris Rn. 4 zur materiellen Verwirkung; VG Ansbach, U. v. 2.3.2016 - AN 9 K 14.02026/AN 9 K 15.01258 - juris Rn. 80-82).
  • VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.4469

    Nachbarklage - Aufhebung einer Baugenehmigung

    Der Nachbar muss dieser Verpflichtung dadurch nachkommen, dass er nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend macht, wenn ihm nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegengehalten werden soll, weil er mit seinen Einwendungen länger als notwendig gewartet hat (vgl. BVerwG, U. v. 16.5.1991- 4 C 4.89 - juris Rn. 4 zur materiellen Verwirkung; VG Ansbach, U. v. 2.3.2016 - AN 9 K 14.02026/AN 9 K 15.01258 - juris Rn. 80-82).
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   VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 14.02026, AN 9 K 15.01258   

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VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 14.02026, AN 9 K 15.01258 (https://dejure.org/2016,5365)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.03.2016 - AN 9 K 14.02026, AN 9 K 15.01258 (https://dejure.org/2016,5365)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. März 2016 - AN 9 K 14.02026, AN 9 K 15.01258 (https://dejure.org/2016,5365)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.4400

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung im unbeplanten Innenbereich bei geschlossener

    Der Nachbar muss dieser Verpflichtung dadurch nachkommen, dass er nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend macht, wenn ihm nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegengehalten werden soll, weil er mit seinen Einwendungen länger als notwendig gewartet hat (vgl. BVerwG, U. v. 16.5.1991- 4 C 4.89 - juris Rn. 4 zur materiellen Verwirkung; VG Ansbach, U. v. 2.3.2016 - AN 9 K 14.02026/AN 9 K 15.01258 - juris Rn. 80-82).
  • VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.4469

    Nachbarklage - Aufhebung einer Baugenehmigung

    Der Nachbar muss dieser Verpflichtung dadurch nachkommen, dass er nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend macht, wenn ihm nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegengehalten werden soll, weil er mit seinen Einwendungen länger als notwendig gewartet hat (vgl. BVerwG, U. v. 16.5.1991- 4 C 4.89 - juris Rn. 4 zur materiellen Verwirkung; VG Ansbach, U. v. 2.3.2016 - AN 9 K 14.02026/AN 9 K 15.01258 - juris Rn. 80-82).
  • VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196

    Zweckänderung eines Mühlenbetriebs

    Das ist der Fall, wenn ein Kläger, obwohl er vom Vorliegen einer Genehmigung für Baumaßnahmen bereits längere Zeit sichere Kenntnis hatte oder hätte erlangen können, diesen Antrag zu einem Zeitpunkt erhebt, in dem der Bauherr nach den besonderen Umständen des Falles nicht mehr mit einer Anfechtung seiner Genehmigung rechnen musste bzw. darauf vertrauen durfte, das ein Rechtsschutzantrag auch zukünftig nicht mehr gestellt wird (VG Ansbach, U.v. 2.3.2016, AN 9 K 14.02026 zur Anfechtung einer Baugenehmigung unter Verweis auf BVerwG v. 7.2.1974, - III C 115.71 - juris; vom 16.5.1991, 4 C 4.89 - juris).
  • VG Augsburg, 10.08.2021 - Au 3 K 20.520

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung und straßenrechtliche

    Das ist der Fall, wenn ein Kläger, obwohl er vom Vorliegen einer Genehmigung an einen Beigeladenen bereits längere Zeit sichere Kenntnis hatte oder hätte erlangen können, diesen Antrag erst zu einem Zeitpunkt erhebt, in dem der Beigeladene nach den besonderen Umständen des Falles nicht mehr mit einer Anfechtung seiner Genehmigung rechnen musste bzw. darauf vertrauen durfte, dass ein Rechtsschutzantrag auch zukünftig nicht mehr gestellt wird (vgl. VG Ansbach, U.v. 2.3.2016 - AN 9 K 14.02026 und AN 9 K 15.01258 - juris Rn. 80 m.w.N.).
  • VG München, 14.06.2017 - M 9 K 17.341

    Unzulässige Drittanfechtungsklage

    Konsequent wäre gewesen, eine auf Art. 54 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 BImSchG i.V.m. 4.2.15ff. der Auflagen gestützte Verpflichtungsklage zu erheben mit dem Ziel, den Beklagten anzuhalten, die bestehenden und als ausreichend anzusehenden Auflagen durchzusetzen (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 25.1.1993 - 6 L 195/90 - juris; Simon/Busse, BayBO, Stand: 123. EL August 2016, Art. 68 Rn. 395; allgemeiner z.B. auch VG Ansbach, U.v. 2.3.2016 - AN 9 K 14.02026 - juris).
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